Diplom-Biomathematikerin Jeanette Bahr ist seit 2002 an der Universitätsmedizin Greifswald beschäftigt. Sie befasst sich in ihrer Arbeit mit der Auswertung klinischer Studien. Im Februar 2022 wurde sie aufgrund zweier Reden auf maßnahmenkritischen Demos von ihrem Arbeitgeber außerordentlich gekündigt. Nun bestätigt ein Arbeitsgericht die Kündigung und unterstellt Frau Bahr die Aufstellung falscher Tatsachen, darunter ihre Behauptung, die Covid-19 Impfungen seien “neuartig und nicht ausreichend getestet.”


Die Universitätsmedizin Greifswald (UG), ehemaliger Arbeitgeber von Frau Bahr, spielt in der Corona-Politik des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine wichtige Rolle, da zwei der vier Experten, die die Landesregierung beraten, dort angestellt sind. Der Leiter des Institus für Hygiene und Umweltmedizin, Prof. Dr. med. Nils-Olaf Hübner und Prof. Dr. Lars Kaderali, Leiter des Instituts für Bioinformatik sitzen im Corona-Expertenrat des Bundeslandes, welches in den letzten 2,5 Jahren oftmals die härtesten Maßnahmen umsetzte.

Grund für die Kündigung waren Bahrs Aussagen auf maßnahmenkritischen Demos Anfang 2022 in Greifswald und Wolgast, in welchen Sie anzweifelte, dass der PCR-Test das Sars-Cov2 Virus nachweisen kann, darauf hinwies, dass die Corona-Impfung “neuartig und wenig erforscht” ist und die Impfnebenwirkungen untererfasst sind. Sie forderte einen sofortigen Impfstopp und verurteilte den Impfdruck, der auf Mitarbeiter der Universitätsmedizin ausgeübt wird. In einem Interview mit dem Autor hatte Frau Bahr Ende März den Hergang der Kündigung ausführlich beschrieben. Bahr hat Klage gegen die Kündidung erhoben, da sie ihre Aussagen als von der Meinungsfreiheit geschützt erachtet.

Die UG hatte Frau Bahr ebenfalls darum gebeten eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der sie versichere die Aussagen, die sie auf den Demos tätigte, nicht zu wiederholen. Frau Bahr äußerte sich in einer Stellungnahme dazu wie folgt:

“Während der Gerichtsverhandlung hatten wir uns soweit geeinigt, dass das Arbeitsverhältnis durch betriebsbedingte Kündigung zum 30.09.2022 beendet werden soll. Jedoch sollte ich eine unbefristete Unterlassungserklärung unterschreiben. Also keine Äußerungen zu tätigen wie, Universitätsmedizin im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und Impfstoffen. Nach Einwenden meines Anwaltes bezüglich der Unbefristung, legte dann die Universitätsmedizin das Datum 30.06.2023 fest. Bis zum 30.09.2022 war ich bereit die Unterlassungserklärung zu unterschrieben. Somit kam keine Einigung zustande. Der Sinn der Unterlassungserklärung über den 30.09.2022 hinaus, ist für mich nicht plausibel.”

Das Arbeitsgericht Stralsund hat am 15.06.2022 (4 Ca 39/22) die Klage von Frau abgewiesen und die fristlose Kündigung als rechtens bewertet. Das Gericht begründete die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung wie folgt:

“Die Beklagte meint, die Klägerin habe in den zwei Reden in Greifswald und Wolgast ihre
Rücksichtnahme- und Loyalitätspflicht gegenüber der Beklagten in erheblichem Maße ver-
letzt. Dieses würde einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Darüber
hinaus sei es unter der gebotenen Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Um-
stände des Einzelfalls für die Beklagte nicht zumutbar, das Arbeitsverhältnis bis zum Ab-
lauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen. Die Klägerin habe keine ei-
gene subjektive Meinungsbildung wiedergegeben, sondern unwahre Tatsachenbehaup-
tungen aufgestellt. Die Klägerin könne sich nicht auf den Schutz der Meinungsfreiheit
nach Art. 5 Abs. 1 GG berufen. Dieses würde sich nur auf Meinungs- und Werturteile,
nicht jedoch auf unwahre Tatsachenbehauptungen beziehen. Die von der Klägerin wie-
dergegebene Meinungsäußerungen seien pflichtwidrig erfolgt. Die Klägerin habe durch
Benennung (der Universitätsmedizin) sich ausdrücklich auf ihre Arbeitgeberin, die Univer-
sitätsmedizin Greifswald bezogen. Dies sei bei den Reden in Greifswald und Wolgast of-
fensichtlich, da es in dieser Region lediglich eine „Universitätsmedizin“ geben würde. Eine
einschlägige Abmahnung sei ebenfalls nicht erforderlich gewesen. Der Personalrat sei
ordnungsgemäß beteiligt gewesen.”

In der Urteilsbegründung des Arbeitsgericht Stralsund heißt es:

Die Klägerin hat in beiden Reden Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die unwahr sind. Darüber hinaus sind diese Behauptungen geeignet, das Ansehen und dem Ruf der Beklagten nachhaltig zu schaden. Die nicht nur durch die Beklagte getätigte Auffassung, dass die PCR-Test geeignet sind, den SARS-COV 2-Virus nachzuweisen, hat die Klägerin nicht ansatzweise widerlegt, sondern lediglich behauptet: „Ich verstehe nicht, wie Wissenschaftler einen PCR-Test befürworten, welche kein Virus nachweist.“ Unter Berücksichtigung der seit ca. 2 Jahren anhaltenden Corona-Epidemie, die mit erheblichen Einschnitten in das tägliche Leben in die Freiheitsbewegungen der Bürgerinnen und Bürger sowie in betriebliche Ablaufgeschehen eingreift, hat die Klägerin nicht nur fahrlässig, sondern bewusst vorsätzlich falsche Tatsachen aufgestellt. Die bewusst vorbereitete und mehrfache Teilnahme an den öffentlichen Kundgebungen ist anders zu bewerten, als ein wissenschaftliches Streitgespräch unter Fachleuten über die Wirksamkeit oder Nichtwirksamkeit von verschiedenen medizinischen Tests. Die Klägerin hat bewusst Unruhe, Unsicherheit und Misstrauen gegenüber ihrer Arbeitgeberin durch diese Äußerung getätigt. Damit hat die Klägerin, die bei der Beklagten tätigen Wissenschaftler und die Beklagte selbst diskreditiert

.Darüber hinaus ist die Behauptung der Klägerin, dass die Ärzte der Beklagten einen „neuartigen nicht ausreichend getesteten Impfstoff einsetzen“ eine unwahre Tatsachenbehauptung. Die Beklagte verwendet ausschließlich zugelassene Impfstoffe. Besonders schwerwiegend ist die erhebliche Diskreditierung und Beleidigung der auch bei der Beklagten beschäftigten Impfärzte, sie würden wegschauen und hätten „lediglich Dollarzeichen in den Augen“ und würden „ohne nachzufragen Menschen todspritzen“ bzw. „erhebliche negative Nebenwirkungen in Kauf nehmen“. Dieses unterstellt, dass Ärzte der Beklagten bewusst Menschen durch gesetzlich zugelassene Impfungen töten würden. Dies ist nicht nur erheblich rufschädigend für die Beklagte, sondern eine nicht zu duldende Diskriminierung
der bei der Beklagten beschäftigten Ärzte, die durch keinerlei Tatsachen untermauert
sind.

Der letzte Absatz der Begründung bezog sich auf folgende Äußerung von Frau Bahr bei einer Rede am 26. Januar 2022 in Wolgast:

“Noch ein paar Worte an die Impfärzte: Bitte informiert euch, es gibt auch andere Sender
als ARD und ZDF. Lest die Publikationen der Studien kritisch und hinterfragt. Wenn ihr
Impfärzte jetzt noch ein Gewissen habt, ein gesundes Herz und nicht nur Dollarzeichen in
den Augen, dann müsst ihr euch zwei Fragen stellen: Wie viele Menschen habe ich totge-
spritzt? Wie vielen Menschen habe ich schwere Nebenwirkungen zugefügt?”

Die Rede von Jeanette Bahr in Wolgast am 26. Januar 2022 lautet im Wortlaut:

„Moin Wolgast,
einige kennen mich ja schon. Also ich bin seit 30 Jahren im Gesundheitswesen tätig und
ich möchte jetzt einfach mal ein paar Worte an die Wissenschaftler und Ärzte richten.
Ich verstehe die Wissenschaftler nicht, die eine PCR befürworten, welche kein Virus nach-
weist, also keine Infektion. Die PCR beruht auf einem Virusgenom, welches am Computer
erstellt wurde. Verfahrenstechnisch geht’s ja auch gar nicht anders. Deswegen gehört die
PCR für die Virusinfektion in den Forschungsbereich, aber nicht in die Medizin.

Ich verstehe die Ärzte nicht, die den Einsatz eines neuartigen, nicht ausreichend geteste-
ten Impfstoffes zustimmen und ihn einsetzen. Wir befinden uns in einer klinischen Phase
Studie 3, wo die Pflicht besteht, Nebenwirkungen zu melden. Dies erfolgt aber nicht! Wa-
rum schauen die Ärzte weg? Es gibt Todesfälle und schwere Nebenwirkungen nach der
Impfung.

Ich fordere die Ärzte auf, sich für ein sofortigen Impfstopp einzusetzen. Ich verurteile,
dass eine universitäre Einrichtung an einer Versammlung teilnimmt, wo Angst vermittelt
und für Impfungen geworben wird. Ich verurteile den Impfdruck, welche auf die Mitarbeiter
ausgeübt wird. Ich denke, das ist nicht Aufgabe einer Universitätsmedizin. Nach zwei Jah-
ren Pandemie muss doch nun jedem klar sein, dass es hier nicht um Besonnenheit, son-
dern um eine politische Pandemie geht, welche auf den Rücken der Klägerin ausgetragen
wird. Ich wünsche mir ein Aufwachen der Ärzte und Wissenschaftler der Universitätsmedi-
zin mit der Bitte, erheb eure Stimmen für unsere Kinder, für demokratische Verhältnisse
und ein humanes Gesundheitswesen.

Noch ein paar Worte an die Impfärzte: Bitte informiert euch, es gibt auch andere Sender
als ARD und ZDF. Lest die Publikationen der Studien kritisch und hinterfragt. Wenn ihr
Impfärzte jetzt noch ein Gewissen habt, ein gesundes Herz und nicht nur Dollarzeichen in
den Augen, dann müsst ihr euch zwei Fragen stellen: Wie viele Menschen habe ich totge-
spritzt? Wie vielen Menschen habe ich schwere Nebenwirkungen zugefügt?
Und jetzt ein paar Worte an die Ärzte, die die Impfungen nicht durchführen. Ich bin dank-
bar, dass es solche Ärzte gibt, die nachdenken und nicht dem kranken System folgen.
Vielen Dank!“

Der Autor fragte bei der Universitätsmedizin nach, um herauszufinden, inwiefern die angewandten PCR-Tests eindeutig das Sars-Cov2 Virus nachweisen können, welche Zulassung die angewandten Covid-19 Impfstoffe haben und inwiefern Nebenwirkungen gemeldet werden. Laut europäischer Arzneimittelagentur (EMA) muss z.B. der von Pfizer entwickelte Impfstoff “Comirnaty” “besonders beobachtet (monitored) werden“, da er nur über eine bedingte Zulassung verfügt. Die Universitätsmedizin Greifswald lieferte keine Antworten auf diese Fragen und verwies auf das Gerichtsurteil, zu welchem es nichts hinzuzufügen hätte.

Auf Anfrage des Autors teilte der Direktor des Arbeitsgericht Stralsund mit, dass er “keine Kenntnisse darüber habe, welcher Auffassung die erkennende Kammer des Arbeitsgericht hinsichtlich der von ihnen aufgeworfenen Fragen ist und wie sie zu dieser Auffassung gelangt ist.” Der hauptamtliche Richter in dem Verfahren berief sich während eines Telefonats mit dem Autor bzgl. der Beurteilung, dass Frau Bahr hinsichtlich des Impfstoffes eine unwahre Tatsachenbehauptung geäußert hatte, auf das Beratungsgeheimnis, welches während der Absprachen mit den beiden ehrenamtlichen Richtern gelte. Wie die Richter darauf kommen, dass es unwahr ist zu behaupten, der Impfstoff sei neuartig und wenig erforscht, bleibt ungeklärt. Eine mögliche Argumentation läßt sich in einer Einschätzung des Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts, Klaus Cituchek finden, der die Art der Zulassung der Covid-19-Impfstoffe wie folgt bewertet: “Es handelt sich um eine rechtsgültige Zulassung.

Frau Bahr hat sich aufgrund der hohen Kosten und der ihrer Meinung nach geringen Erfolgschancen gegen die Fortführung ihres Rechtsstreits an einer höheren Instanz entscheiden. Ihr persönliches Fazit lautet: “Die Arbeitsgerichte in Deutschland funktionieren nicht mehr. Auch hier ist die Demokratie ausgehebelt.”


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