Kürzlich freigegebene Protokolle des Corona-Expertenrats der Bundesregierung belegen, dass dieses Gremium Kindern und Jugendlichen gezielt Angst vor einer Corona-Infektion machen wollte. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern Angsterzeugung ein legitimes Werkzeug der Pandemiepolitik sein darf und wie weit dies mit dem rechtlich verankerten Schutz des Kindeswohls vereinbar ist.

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Vorgeschichte: Macht die Schulen zu! Aber warum und zu welchem Preis?

„Seit dem Jahr 2010 ist die Kinderrechtskonvention in Deutschland verbindlich und gilt als Bundesgesetz“, teil das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Webseite mit. Artikel 13 dieser Konvention besagt: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Nach über drei Jahren Pandemiepolitik stehen diese Zeilen in einem erheblichen Kontrast zum desaströsen Umgang mit dem Wohl der Kinder und Jugendlichen in diesem Land. Bereits im Sommer 2020 bewertete der Magdeburger Professor für Kinderpolitik Michael Klundt die Lage in einem Artikel wie folgt: „Praktisch alle Entscheidungen und Maßnahmen der Politik in dieser Zeit seien „völkerrechtsverstoßend und bundesgesetzwidrig ohne vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls vorgenommen worden.

Sogar der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat eingestanden, dass Kinder aufgrund der harten und einschneidenden Eindämmungsmaßnahmen „die meisten Opfer gebracht“ haben. Auf Kosten ihrer psychischen Gesundheit wurden Spielplätze, Sportvereine, Schulen und Kitas geschlossen, ohne dass es dafür stichhaltige medizinische Gründe gab. Im Nachhinein, so Lauterbach, seien die langen Schulschließungen ein Fehler gewesen und die Kitaschließungen „nicht medizinisch angemessen“.

Lauterbach redet sich heraus, „die Wissenschaft“ habe angeraten, die Schulen zu schließen. Der Regierungsberater und Virologe Christian Drosten jedoch wie folgt: „Wir, also die eingebundenen Wissenschaftler, haben gar nicht gesagt, die Schulen müssen geschlossen werden. Andere Behauptungen sind falsch […] Das war ein rein politischer Beschluss, das ist nicht von der Wissenschaft so empfohlen worden.

Journalist Markus Grill fasst das Geschehen in einer Chronik so zusammen: „Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wird später in anderen Runden sagen, dass vor dem 12. März die Meinung vorgeherrscht habe, Kitas und Schulen seien kein Problem, „dann wurde über Nacht doch eine Gefahr daraus“.

Ausschlaggebend für die Politik war offenbar eine Studie von Christian Drosten zur Viruslast bei Kindern. Diese Studie wies jedoch grobe Mängel auf und stellte daher keine ausreichende Evidenzgrundlage für eine derart weitreichende Entscheidung dar. Trotzdem – und vielleicht aus unbegründeter Panik heraus – wurden dann alle Schulen in Deutschland im März 2020 für ungefähr einen Monat geschlossen. Eine aktuelle deutsche Veröffentlichung kommt bezüglich der Schulschließungen und ihrem Einfluss auf die psychische Gesundheit zu folgendem Ergebnis:

„Wir haben gezeigt, dass Schulschließungen wesentlich zu der jüngsten Verschärfung der psychischen Probleme von Jugendlichen beigetragen haben. Bemerkenswert ist, dass Jugendliche, die längeren Schulschließungen ausgesetzt waren, mehr und länger mit diesen Problemen zu kämpfen hatten. Insgesamt erklären die Schulschließungen weitgehend die Verschlechterung der psychischen Gesundheit von Jugendlichen während der ersten Pandemiewelle.“

Die Pandemiepolitik war für Kinder und Jugendliche eine enorme psychische Belastung – und stellte sich im Nachhinein (etwa im Vergleich zu Schweden) als Fehler heraus. Diese Politik hatte zu keinem Zeitpunkt eine wissenschaftliche Grundlage, die Verantwortlichen handelten scheinbar von Angst getrieben in einer Art Gruppenzwang. Doch wie wir sehen werden, war diese Panik anscheinend kein Zufall, sondern ein bewusst gewähltes Werkzeug des Pandemiemanagements.

Angst als Politikinstrument im Corona-Geschehen

Bereits Ende März 2020 hatte die Bundesregierung eine Kommunikationsstrategie entwickelt, die darauf abzielte, eine „Schockwirkung“ in der Bevölkerung zu erzielen. So hieß es im sogenannten Panikpapier: „Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden.“

Schon damals wurde bewusst und gezielt mit Angsterzeugung gerade auch bei Kindern gearbeitet. Kinder wurden als Schutzschilde für die vulnerable Gruppe der Alten und Vorerkrankten instrumentalisiert und für deren eventuellen Tod durch eine Corona-Infektion mitverantwortlich gemacht. Im oben erwähnten Kommunikationspapier mit dem Titel „Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen“ heißt es:

“Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.“

Aktuell veröffentlichte Protokolle des Corona-Expertenrats belegen nun, dass die Bundesregierung hinsichtlich der Covid-19-Impfkampagne ganz gezielt Kinder und Jugendliche mittels Furchtappell „sensibilisieren“ wollte. Im Protokoll seiner 27. Sitzung, am 29. August 2022 heißt es ganz offen: “Jüngere Personen sollen durch einen “Furchtappell” zur Aufklärung der Folgen einer Long-Covid-Infektion sensibilisiert werden.”

Diese unethische Herangehensweise – die im Widerspruch zu einer freien und aufgeklärten Impfentscheidung steht – ist jedoch kein Novum, wie ein Kapitel aus dem Handbuch der Gesundheitskommunikation zeigt. Dort steht zusammenfassend geschrieben: „Furchterregende Botschaften werden insbesondere im Bereich der Gesundheitskommunikation eingesetzt, um gesundheitsrelevante Verhaltensweisen der Adressaten in einer intendierten Weise zu beeinflussen.“

Hinzu kommt, dass Corona-Infektionen – wie bereits seit Mai 2020 bekannt! – keine besondere Gesundheitsgefahr für Kinder und Jugendliche darstellen. Sogar der Chef der Ständigen Impfkommission Thomas Mertens räumt ein, dass es Long-Covid in der Altersgruppe „praktisch nicht gibt.“

Hingegen stellen anhaltende Angst und der damit verbundene psychische Stress durchaus eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Mindestens seit 2015 ist bekannt, dass „Stress unter Heranwachsenden ein ernstes Problem ist“, so jedenfalls befanden es die Autoren einer Studie aus jenem Jahr. Und tatsächlich begann der Stress für den Nachwuchs während der ausgerufenen Pandemie ja nicht erst mit der unlauteren Impfpropaganda. Die psychische Belastung der Kinder war aufgrund der desaströsen und kinderfeindlichen Pandemiepolitik bereits besorgniserregend hoch. Es gilt sich daran zu erinnern, dass Kindern das Spielen auf Spielplätzen und in Sportvereinen an der frischen Luft verboten wurde und sie ohne wissenschaftliche Grundlage als „Virenschleudern“ verunglimpft wurden.

Der NDR-Journalist Markus Grill konfrontierte den Gesundheitsminister Lauterbach im Februar 2023 mit seiner manipulativen Kommunikation und warf ihm vor, dass er „mit einer Rhetorik der Angst gearbeitet“ habe. Grill ist der Meinung, dass ein „Arzt seinen Patienten unbegründete Ängste nehmen sollte, statt mit Ängsten zu operieren, die möglicherweise auf sehr wackeligen Beinen stehen.“

Jede zusätzliche Stressquelle musste sich also negativ auf die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen auswirken. Gezielte Angsterzeugung ist daher sicher nicht mit dem oben erwähnten Artikel 13 der Kinderrechtskonvention vereinbar, da hierdurch das Kindeswohl gefährdet wird. Dieser Argumentationskette folgend wäre es denkbar, die bewusste und vor allem medizinisch unbegründete Erzeugung von Angst bei Kindern und Jugendlichen mittels eines Furchtappells als rechtswidrig einzustufen. Eine unabhängige Aufarbeitung des Umgangs mit dem Kindeswohl in Zeiten der Pandemie bleibt weiterhin von enormer Bedeutung.

Generell stellt sich die Frage, in was für einer Gesellschaft wir leben, in der eine derartig kinderfeindliche Politik über einen so langen Zeitraum möglich war. Nelson Mandela schrieb zu recht: “Nichts offenbart die Seele einer Gesellschaft deutlicher als die Art und Weise, wie sie ihre Kinder behandelt.”

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