„Freier Impfentscheid im Gesundheitswesen „ist eine Volksinitiative im Land Mecklenburg-Vorpommern und ein Bürgerbegehren im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Diese wurden von Bürgern der Region initiiert. Erklärtes Ziel ist die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (§ 20a IfSG) mit den uns zur Verfügung stehenden basisdemokratischen Mitteln der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern.
Begründung zur Aussetzung dieser Impfpflicht ist:
- Die bedingt zugelassenen COVID-19 Impfstoffe bieten, laut Stellungnahme des RKIs, keine Fremdschutzwirkung. (1)
- Tätigkeitsverbote im Pflege- und
Gesundheitswesen mindern die Qualität und
Kapazität der Grundversorgung für alle. - Tätigkeitsverbote zerstören die wirtschaftliche Existenz von vielen Menschen, die ihre Beufe lieben.
- Die einrichtungsbezogene Impfpflicht widerspricht, aufgrund der nachgewiesenen Impffolgeschäden, dem Recht auf körperliche Unversertheit. (2)
- „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen SARS-Cov-2 verletzt die Menschenwürde Sie verletzt darüber hinaus zahlreiche andere Grundrechte unzähliger Menschen, weil sie unverhältnismäßg ist. Sie genügt weder dem demokratischen Wesentlichkeitsgrundsatz noch dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Deshalb ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen SARS-Cov-2 verfassunswidrig. (3)
Mindestens 15.000 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern in M-V sind erforderlich, damit der Landtag in Schwerin sich mit einer Volksinitiative und dessen Forderung beschäftigen muss. Bürgerbegehren sind das Kernstück der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Für ein Bürgerbegehren müssen mindestens 4.000 wahlberechtigte im Landkreis unterschreiben, damit es zu einem Bürgerentscheid kommt. Die Gesundheitsämter sind auf Kreisebene angesiedelt und ein Bürgerentscheid zur Aussetzung von § 20a IfSG hat für diese bindende Wirkung.
Jeder medizinische Eingriff erfüllt nach dem Strafgesetzbuch den objektiven Tatbestand der Körperverletzung. Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff und sollte keiner gesetzlichen Vorgabe unterliegen. In Anbetracht der Möglichkeit von tödlichen Nebenwirkungen sollte der Staat nicht das Recht haben, Leben gegeneinander aufzuwiegen. Den Menschen in einem demokratischen Staat muss das Recht gewährleistet sein, alle medizinischen Maßnahmen in Eigenverantwortung abzulehnen ohne anderweitige Nachteile zu befürchten.
Vertreter des Bürgerbegehrens in Landkreis Vorpommern-Greifswald sind Andreas Pieper, Jeanette Bahr und Bastian Barucker. Weitere Bürgerbegehren zur Etablierung einer Bürger-Frage-Runde wurden in den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen gestartet. Vertreter für Landkreis Vorpommern-Rügen sind Martin Troelenberg, Norbert Thürk und Gitta Stroh, für Rostock Jens Kaufmann. Die Aktion „Freier Impfentscheid im Gesundheitswesen“ wird von weiteren Bürger aus M-V, Initiativen und bundesweiten Vereinen unterstützt.
Kontakt: freier-impfentscheid-mv@mailbox.org
Unterschriftenliste Volksinitiative MV
Unterschriftenliste Bürgerbegehren VG
Wir brauchen eure Mithilfe!
Alle Listen müssen ordentlich ausgefüllt sein und innerhalb von 3 Wochen bitte zurücksenden an:
Andreas Pieper, Lange Reihe 75, 17489 Greifswald
Andreas Pieper erklärt die Aktion!
Quellen
- (1) seit 28.02.22 laut RKI: “Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19”“ https://www.rki.de/DE/Content/
InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html - (2) https://www.berliner-zeitung.de/news/corona-impfung-halbe-million-faelle-mit-schweren-nebenwirkungen-li.226019
- (3) Rechtsgutachten von Univ.-Prof- Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler: https://individuelle-impfentscheidung.de/fileadmin/Downloads/Rechtsgutachten_einrichtungsbezogene_
Impfpflicht.pdf